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Gewerblicher Drohnenpilot.

Mit über 200 Stunden Flugzeit und viel Fingerspitzengefühl mache atemberaubende Luftaufnahmen von Landschaften, Hochzeiten, Grundstücken und Immobilien. Ich besitze den Kenntnisnachweis zum Steuern von unbemannten Fluggeräten gem. § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der Luftverkehrs-Ordnung und darf europaweit gewerblich Drohnen fliegen.

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